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Straßenverkehrsamt

Parkausweis für soziale Dienste

Beschreibung

Bieten Sie einen ambulanten Pflegedienst in der Alten- und Krankenpflege an, können Sie zur Erleichterung der Parkplatzsuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge während des Einsatzes beantragen.

Der Parkausweis kann für den Regierungsbezirk Köln oder wahlweise für ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) erteilt werden.

Der Antrag kann nur für Fahrzeuge gestellt werden, die mit einer festen Firmenaufschrift versehen sind.

Anträge sind bei der für den Hauptsitz Ihres Betriebes/Verbandes zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Antragstellerinnen oder Antragsteller mit Sitz außerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs können den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich der Einsatz erfolgt.

Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Dienstleistungen der Alten- oder Krankenpflege zum Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290 StVO
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO) Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalparkausweis sowie eine Kopie des neue Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorgelegt werden.

Der Parkausweis ist übertragbar auf maximal vier weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Parkausweise wie benötigt beantragt werden. Sofern Sie über mehr als fünf Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen.

Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalparkausweis sowie eine Kopie des neue Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorgelegt werden.

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