Inhalt anspringen
Straßenverkehrsamt

Führerschein abholen

Beschreibung

Haben Sie im Rahmen eines Antrags angegeben, dass Sie Ihren Führerschein persönlich abholen möchten oder haben Sie nach bestandener praktischer Prüfung eine Prüfbescheinigung von der TÜV-Prüfstelle erhalten, müssen Sie Ihren Führerschein persönlich bei der Führerscheinstelle abholen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihren Führerschein im Austausch gegen die vorläufige Fahrberechtigung oder die Prüfbescheinigung (Original).

Falls der Führerschein noch nicht bestellt werden konnte, erhalten Sie nach bestandener Prüfung gegebenfalls eine vorläufige Fahrberechtigung wie bei Beantragung einer Doppelklasse (zum Beispiel Klasse B und A2). Ihr Führerschein wird bestellt, sobald die Prüfbescheinigung für die zweite beantragte Klasse vorgelegen hat.

BF17 Bescheinigung (bei Einzelklasse):
Ab Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Fahrberechtigung in den Kartenführerschein tauschen.

Umstellungsantrag/Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis:
Ihnen wird schriftlich mitgeteilt, dass Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.