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Sozialamt

Pflegewohngeld für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner

Beschreibung

Grundsätzlich können alle Bewohnerinnen oder Bewohner eines Alten- oder Pflegewohnheims in Nordrhein-Westfalen Pflegewohngeld bekommen. Die Heimkosten verringern sich um die Höhe des bewilligten Pflegewohngeldes. Für diesen Zuschuss des Landes NRW gelten einige Voraussetzungen.

Anspruch auf Pflegewohngeld hat, wer

  • in einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung gepflegt wird, die von der Pflegeversicherung zugelassen ist und eine Pflegesatzvereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland hat 
  • zum Zeitpunkt der Heimaufnahme im Rhein-Sieg-Kreis gewohnt hat. Wenn die oder der Hilfesuchende zu diesem Zeitpunkt außerhalb Nordrhein-Westfalens gelebt hat, ist der Rhein-Sieg-Kreis dennoch zuständig, wenn ein Kind oder Geschwisterteil im Kreis wohnen 
  • pflegebedürftig mit einem Pflegegrad von mindestens 2 im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist und Leistungen der Pflegekasse bekommt 
  • nicht mehr als 10.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 15.000 Euro (Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner) Schonvermögen hat
  • aus eigenem Einkommen die Heimkosten nicht oder nur teilweise aufbringen kann

Sie können den Antrag auf Pflegewohngeld sowohl schriftlich als auch persönlich stellen – in diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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