Inhalt anspringen
Sozialamt

Behindertenbeauftragte der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises

Beschreibung

Die Aufgabe der Behindertenbeauftragten bei der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises wird bei der Abteilung Grundsatz- und Planungsaufgaben/Betreuungsstelle, wahrgenommen. Die Behindertenbeauftragte ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen des Rhein-Sieg-Kreises zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben können.

Die Beauftragte nimmt Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zu den Belangen der Menschen mit Behinderungen auf, soweit diese die Aufgaben des Rhein-Sieg-Kreises betreffen. Sie besitzt keine Zuständigkeit in der Verfolgung individueller Ansprüche oder die Verwaltungsakte betreffen.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.