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Sozialamt

Bildungs- und Teilhabepaket

Beschreibung

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt und gefördert werden. 

Das Paket umfasst sechs Leistungen:

  1. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertagesstätten oder Kindertageseinrichtungen,
  2. die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem
    Schulbedarf,
  3. Fahrtkosten für Schulbus, Linienbus, S-Bahn, Straßenbahn etc. zur nächstgelegenen Schule,
  4. eine angemessene Lernförderung,
  5. ein gemeinschaftliches, vollwertiges Mittagessen in der Schule, Kindertagesstätte oder Kindertageseinrichtung,
  6. die Kosten für soziale und kulturelle Aktivitäten, wie zum Beispiel Mitgliedschaft in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern oder Teilnahme an Freizeiten. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 180 Euro.

Die sechste Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets können Schülerinnen und Schüler nur bis zu ihrem 18. Geburtstag in Anspruch nehmen. 

Generell können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahre die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen, deren Familien ein geringes Einkommen haben oder Wohngeld in Verbindung mit Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten. Im Rahmen des 12. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII / Sozialhilfe) gelten die Leistungen ohne Altersbeschränkung.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen oder mit Ihrem eigenen Einkommen die oben genannten Leistungen nicht bezahlen können, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Rhein-Sieg. Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozial- oder Wohnungsamt Ihres Wohnortes im Rhein-Sieg-Kreis.

Antragsvordrucke, Merkblätter sowie Erläuterungen für die Bildung- und Teilhabeleistungen bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder als Geringverdiener finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

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