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Gesundheitsamt

Hebammen (Fortbildungsverpflichtung)

Beschreibung

Hebammen und Entbindungspfleger müssen sich durch Fortbildungen in allen berufsrelevanten Feldern auf dem neuesten Stand und in Übung zu halten. In einem Zeitraum von drei Jahren müssen sie 60 Fortbildungsstunden absolvieren. 

Die Hebammenberufsordnung betrifft alle Hebammen und Entbindungspfleger mit Berufszulassung. Es ist also unerheblich, ob Sie angestellt oder freiberuflich arbeiten. Sie unterliegen der Berufsordnung auch dann, wenn sie vorübergehend nicht aktiv sind, durch Krankheit ausfallen oder sich in Elternzeit befinden.

Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes richtet sich bei freiberuflich Tätigen nach dem Wohnsitz und bei angestellt Tätigen nach dem Ort der Beschäftigung.

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