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Gesundheitsamt

Heilpraktikererlaubnis

Beschreibung

Wenn Sie Heilkunde ausüben wollen, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, benötigen Sie eine Heilpraktikererlaubnis. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Der Erwerb der „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ unterliegt bestimmten Zulassungsvoraussetzungen, die bundesweit durch eine amtsärztliche Überprüfung nachzuweisen sind.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises führt selbst keine Überprüfungen durch, sondern hat hierfür eine Vereinbarung mit der Stadt Köln abgeschlossen, so dass die Prüfung zur Heilpraktikerin oder zum Heilpraktiker sowie die eingeschränkten Prüfungen im Bereich der Psychotherapie vom Gesundheitsamt der Stadt Köln durchgeführt werden. Für die Prüfungen zum Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie ist die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vertraglich vereinbart worden.

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