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Gesundheitsamt

Tuberkulose-Fürsorge

Beschreibung

Tuberkulose ist nach wie vor weltweit eine der am häufigsten vorkommenden Infektionskrankheiten. In Deutschland ist sie jedoch eine selten gewordene Erkrankung. Während die Zahlen von Neuerkrankungen in den letzten Jahren in Deutschland und NRW geringfügig zugenommen haben, waren sie im Rhein-Sieg-Kreis weiter stabil.

Tuberkulose ist in den allermeisten Fällen zuverlässig behandelbar. Je nachdem, wo im menschlichen Körper sich der Erreger festsetzt, unterscheidet man die am häufigsten vorkommende Tuberkulose der Lunge sowie die deutlich seltener auftretende Tuberkulose der Nieren, der Hirnhaut oder der Knochen.

Die Beratungs- und Hilfeangebote des Gesundheitsamtes sind in erster Linie für Erkrankte und Kontaktpersonen gedacht. Darüber hinaus ist im Einzelfall auch eine allgemeine Beratung über das Thema Tuberkulose möglich.

Wird dem Gesundheitsamt eine aktive und somit behandlungsbedürftige Erkrankung an Tuberkulose gemeldet, so wird eine sogenannte „Umgebungsuntersuchung“ veranlasst. Das bedeutet, dass die Menschen, die mit der erkrankten Person engen Kontakt hatten (wie Familiemitglieder, enge Freunde, Berufskollegen, Spielkameraden, Mitschüler), auf eine Infektion mit Tuberkulose hin untersucht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bevölkerung vor einer Ansteckung und Weiterverbreitung.

Der Aufforderung zur Umgebungsuntersuchung muss nachgekommen werden (entsprechend Infektionsschutzgesetz). Die Untersuchung muss allerdings nicht unbedingt vom Gesundheitsamt durchgeführt werden, sie kann auch durch eine Ärztin oder einen Arzt eigener Wahl erfolgen. Die Ärztin oder der Arzt muss den erhobenen Befund dem Gesundheitsamt mitteilen.

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