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Gesundheitsamt

Schuleingangsuntersuchung

Beschreibung

Jedes Kind im Rhein-Sieg-Kreis wird im Jahr vor der Einschulung vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. 

Nach der Erhebung von Daten zur Entwicklung des Schulneulings, der Erfassung des Vorsorge- und Impfstatus und der Frage nach gesundheitlichen oder medizinischen Besonderheiten erfolgt eine standardisierte Untersuchung. 

Diese Untersuchung umfasst beim einzelnen Schulneuling unter anderem:

  • Diagnostik des Hör- und Sehvermögens
  • Erfassung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich körperlicher Erkrankungen

Hierbei werden insbesondere auch Grobmotorik und Koordination in den Blick genommen.

  • Feststellen des individuellen Entwicklungsstandes in den Bereichen Feinmotorik, visuelle und auditive Wahrnehmung sowie Sprache (Aussprache, Grammatik, Sprachflussstörungen und Deutschkenntnisse) und Merkfähigkeit.

Im Ergebnis werden schulärztliche Empfehlungen zur anstehenden Einschulung ausgesprochen. Diese betreffen gegebenfalls insbesondere folgende Fragestellungen:

  • Erhebliche gesundheitliche Bedenken gegen die Aufnahme in die Grundschule, das heißt Empfehlung einer Zurückstellung
  • Prüfung eines individuellen, besonderen Unterstützungsbedarfs und oder sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Vorzeitige Einschulung

Für Schulneulinge mit bekannten oder vermuteten Entwicklungsauffälligkeiten werden vorgezogene und umfassendere Untersuchungstermine angeboten.

Die individuellen Befunde, die sich aus diesen Untersuchungen ergeben, werden anonymisiert für epidemiologische Auswertungen zusammengeführt. Bei gesundheitspolitischen Entscheidungen im Rhein-Sieg-Kreis können unter anderem solche Auswertungen eine wichtige Grundlage bilden.

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