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Amt für Katasterwesen und Geoinformation

Zusammenlegung

Beschreibung

Grundstücke, die aus mehreren Flurstücken bestehen, können auf Antrag der Eigentümerin/des Eigentümers zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Bei Baugenehmigungen kann die kostenlose Flurstücksvereinigung die Eintragung einer kostenpflichtigen Vereinigungsbaulast ersetzen. 

Voraussetzung für die Durchführung einer Flurstücksvereinigung ist, dass

  • die zu vereinigenden Flurstücke einer Eigentümerin/einem Eigentümer gehören,
  • diese Flurstücke eine räumlich zusammenhängende wirtschaftliche Einheit bilden und
  • die Flurstücke im Grundbuch nicht oder gleichmäßig belastet sind.

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