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Amt für Katasterwesen und Geoinformation

Teilungsvermessung

Beschreibung

Soll ein Teil eines Grundstücks veräußert, belastet oder zur Verbesserung der Bebaubarkeit anders zugeschnitten werden, so ist eine Teilvermessung notwendig. Stellen Sie den Antrag bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Der ÖbVI beantragt alle erforderlichen Genehmigungen und führt die örtliche Vermessung durch. Abschließend werden alle Beteiligten (wie beispielsweise Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Grenznachbarinnen und Grenznachbarn) zum Grenztermin geladen. Bei diesem Termin werden die neuen Grenzen angezeigt, durch Unterschrift anerkannt und Erklärungen der Beteiligten aufgenommen. 

Anschließend werden die Vermessungsergebnisse dem Katasteramt zur Übernahme in das ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) eingereicht. Die Eigentümerin oder der Eigentümer erhält

  • eine Fortführungsmitteilung (Gegenüberstellung des alten und neuen Bestands),
  • eine aktuelle Flurkarte NRW und
  • einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis NRW. 

Grundbuchamt und Finanzamt erhalten entsprechende Fortführungsmitteilungen zur Aktualisierung ihrer Bestände.

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