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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Wasserschutzzonen

Beschreibung

Zahlreiche bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel Neubau, Änderungen und Erweiterungen sowie der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – auch aus dem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereich – bedürfen der Genehmigung beziehungsweise Befreiung von den Verboten in der Wasserschutzzone. Hierzu gehören der Einbau von Recycling-Material, Düngung und anderes.

Die jeweils gültige Schutzgebietsverordnung ist unter Links und Downloads einsehbar.

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