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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Wärmepumpen

Beschreibung

Das Errichten und Betreiben von Wärmepumpen bedarf der Erlaubnis/Genehmigung des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde. Dies gilt für alle Arten von Wärmepumpen, die die Wärmeenergie des Wassers nutzen.

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