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Kreispolizeibehörde – Direktion Zentrale Aufgaben

Waffenwesen

Beschreibung

Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen und Munition sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Unter „Umgang“ wird sowohl der Erwerb und Besitz als auch das Führen und Schießen verstanden.

Es werden Erlaubnisse beispielsweise für den Erwerb und Besitz zur Jagd, zum Schießsport oder zum Sammeln erteilt .

Ebenfalls können

  • gewerbliche Waffenherstellerinnen und Waffenhersteller
  • gewerbliche Waffenhändlerinnen und Waffenhändler
  • sowie Bewachungsunternehmen

eine Erlaubnis erhalten.

Waffenabgabe bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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