Aufhebung der Tierseuchenverordnung des Rhein-Sieg-Kreises vom 24.08.2020 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen
1. Nachdem die Amerikanische Faulbrut der Bienen in den Sperrbezirken 51570 Windeck-Dreisel und 51570 Windeck-Distelshausen/Kohlberg erloschen ist, wird die Tierseuchenverordnung vom 24.08.2020 aufgehoben.
Die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher gemäß § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung keine Anwendung mehr.
2. Die Aufhebung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Verwaltung-Politik\Verwaltung\Öffentliche_Bekanntmachungen.
Siegburg, den 29.09.2021
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat