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Öffentliche Bekanntmachung – bereitgestellt am 19. April 2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Kreistagsmitglieds

Die Kreistagsabgeordnete Nina Droppelmann hat den Verzicht auf ihr Kreistagsmandat mit Ablauf des 31.03.2024 erklärt. 

Frau Droppelmann wurde über die Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) in den Kreistag gewählt. Die Benennung eines Ersatzbewerbers/einer Ersatzbewerberin für Frau Droppelmann nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist in der Reserveliste der Partei nicht erfolgt. Die Nachbesetzung des frei gewordenen Sitzes erfolgt daher gem. § 45 Abs. 2 S. 1 KWahlG nach der Listenreihenfolge. Die Reserveliste ist bis Platz 21 ausgeschöpft.

Der nächste noch nicht zum Zuge gekommene Bewerber auf Reservelistenplatz 22 ist

Herr Berthold Rothe, geboren 1955, wohnhaft 53332 Bornheim.  

Die Frist nach § 45 Abs. 6 S. 4 KWahlG endete mit Ablauf des 12.04.2024.

Gem. § 45 Abs. 6 KWahlG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.03.2022 (GV. NRW. S. 412), stelle ich fest, dass Herr Berthold Rothe die Mitgliedschaft im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises erworben hat.

Gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 i. V. m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung

  • jede/r Wahlberechtigte des Rhein-Sieg-Kreises,
  • die für den Rhein-Sieg-Kreis zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Kreistagswahl 2020 teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären (Wahlleiter des Rhein-Sieg-Kreises, Wahlamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg). 

Siegburg, den 16.04.2024

Der Landrat als Wahlleiter
gez. Sebastian Schuster

 

 

 

 

 

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