Kündigung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Prüfungsaufgaben gem. § 102 GO NW“ zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Niederkassel
Hiermit wird die Kündigung und Beendigung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Prüfungsaufgaben gem. § 102 GO NW“ zwischen den Städten Siegburg und Niederkassel (bekanntgemacht am 31.12.1998 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises) in der Änderungsfassung ab 01.01.2002 (bekanntgemacht am 21.11.2001 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises) gemäß § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV.NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), zum 31.12.2022 öffentlich bekanntgemacht.
Mit Schreiben vom 24.06.2021 (zugegangen am 28.06.2021) hat die Stadt Niederkassel die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 31.12.2022 gekündigt. Die Kündigung erfolgte gemäß § 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung fristgerecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Ende eines Haushaltsjahres. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist demnach mit Ablauf des 31.12.2022 beendet.
Siegburg, den 02.06.2022
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez. Sebastian Schuster