Zwischen dem Landkreis Neuwied und dem Rhein-Sieg-Kreis ist gemäß den Vorschriften der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 202) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Sicherstellung Kreisgrenzen überschreitender Verkehrsleistungen im Linienverkehr abgeschlossen worden.
Die Bekanntmachung der Vereinbarung und ihrer Genehmigung erfolgte durch die Bezirksregierung Köln im Amtsblatt Nummer 39 für den Regierungsbezirk Köln am 02.10.2023.
Siegburg, den 06.10.2023
In Vertretung
gez. Udelhoven
Kreisdirektorin