Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Marcel Schutteman - bereitgestellt am 2. Mai 2024
Der gegen Herrn Marcel Schutteman, wohnhaft in NL-7642 NL WIERDEN, Jacobsonstraat 29, erlassene Bescheid vom 13.03.2024,
Aktenzeichen: 36.13 - 7515.3853597.7X07,
kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom
07.03.2006 (GV.NRW. S. 94) ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an.
Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt, Verkehrssicherung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1 in 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer 5.66 entgegengenommen werden.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
53721 Siegburg, 30.04.2024
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Schroeder