Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Philip Boardmann - bereitgestellt am 2. Mai 2024
Der gegen Herrn Philip Boardman, wohnhaft in GB- WV68 AU WOLVERHAMPTON, 8 Teotta Drive, erlassene Bescheid vom 19.03.2024,
Aktenzeichen: 36.13 - 7515.3853528.2X07,
kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV.NRW. S. 94) ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an.
Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt, Verkehrssicherung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer 5.66 entgegengenommen werden.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
53721 Siegburg, 30.04.2024
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Schroeder