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Datenschutzbeauftragte

Datenschutz

Beschreibung

Im Zeitalter der Informations- und Wissensgesellschaft gewinnt das Erheben, Speichern und Nutzen personenbezogener Daten immer mehr an Bedeutung. Das Datenschutzrecht begrenzt die Möglichkeiten für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Mit dem deutschen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werden nicht die Daten, sondern die Freiheit der Menschen geschützt, selbst darüber zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.

Zum 25.05.2018 wird das Datenschutzrecht europaweit auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Ausgangslage wird dann die EU-Grundrechts-Charta sein, die in Artikel 8 den Schutz personenbezogener Daten garantiert. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wird dann europaweit verbindlich den Rahmen für eine datenschutzgerechte Verarbeitung personenbezogener Daten vorgeben. Nationale Regelungen werden diese so weit möglich ergänzen und näher bestimmen. Die von der Kreisverwaltung bestellte Datenschutzbeauftragte berät, schult und sensibilisiert die Beschäftigten der Kreisverwaltung und achtet darauf, dass die gesetzlichen Regeln beachtet werden.

Sie ist Ansprechpartnerin für die Bürger und Bürgerinnen, wenn diese sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sehen.

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