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Straßenverkehrsamt

Begleitetes Fahren

Beschreibung

Bis zum 18. Geburtstag dürfen Sie nur in Begleitung einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person innerhalb Deutschlands fahren. Auf Wunsch können Sie auch mehrere Begleiterinnen oder Begleiter eintragen lassen. 

Folgende Voraussetzungen müssen diese Begleitpersonen erfüllen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen 3 (alt) oder B,
  • mit nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sein.

Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden. Dies geht entweder über die Fahrlehrerin oder den Fahrlehrer, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet oder beim Bürgeramt Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde oder bei der Führerscheinstelle in Siegburg oder Meckenheim (bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR geben Sie den Antrag bitte bei der Führerscheinstelle ab).

Der Antrag ist nur für die Klassen B und BE möglich.

Ihr Hauptwohnsitz muss im Rhein-Sieg-Kreis liegen.

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