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Straßenverkehrsamt

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

Beschreibung

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug aus dem Ausland zulassen oder ein Gebrauchtfahrzeug importieren wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ausländische Fahrzeugdokumente im Original!
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of conformity – COC) oder Gutachten nach § 21 StVZO
  • Eigentumsnachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Kontrollmitteilung für Umsatzsteuerzwecke (nur bei Neu-Fahrzeugen aus einem EU-Mitgliedsstaat)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nur bei Fahrzeugen aus einem Drittstaat (Nicht-EU)
  • Ausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanmeldung
  • Handels- oder Vereinsregisterauszug
  • Schriftliche Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 13-3939, 02241 13-2011, 02241 13-2001, 02225 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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