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Amt für Bevölkerungsschutz

Kreisbrandmeister

Beschreibung

Der Kreisbrandmeister unterstützt den Landrat bei der Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren und bei der Durchführung der dem Kreis übertragenen Aufgaben. Bei Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren kann der Kreisbrandmeister die Leitung des Einsatzes übernehmen.

Der Kreisbrandmeister sowie seine (bis zu) zwei Stellvertreter werden auf Vorschlag des Landrates vom Kreistag bestellt.

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