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Jugendamt

Inobhutnahme

Beschreibung

Das Jugendamt hat auch die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche vorübergehend in Obhut zu nehmen. Dies geschieht zu ihrem Schutz oder, weil die Situation in der Familie zu belastend ist.

Wenn die  Eltern einer Inobhutnahme nicht zustimmen, muss vom Jugendamt das Familiengericht eingeschaltet werden und eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
In Obhut nehmen bedeutet, dass das Jugendamt sofort dafür sorgt, dass Kinder und Jugendliche an einem Ort untergebracht werden können, an dem sie sicher und geborgen sind.
Das heißt, dass sie dort

  • einen Platz zum Schlafen haben,
  • eine gute Versorgung erhalten (Essen, Kleidung, gegebenfalls ärztliche Behandlung oder Ähnliches),
  • eine Beratung und Unterstützung erhalten, ob und wie es mit ihnen und ihren Eltern weitergehen könnte.

Außerhalb der Dienstzeiten des Kreisjugendamtes erreichen Sie die Jugendhilfebereitschaft des Kreisjugendamtes unter der Rufnummer 02241 / 13-3988.

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