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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Artenschutz

Beschreibung

Der Schutz und die Pflege von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt gehört zu den vornehmsten Aufgaben des Artenschutzes. Vor allem der Schutz vor Beeinträchtigung durch den Menschen, insbesondere durch den menschlichen Zugriff, ist von zentraler Bedeutung.

Jede Handlung, die zu einer Beeinträchtigung, Beunruhigung oder Zerstörung der vorgenannten Schutzgüter führt, ist nach dem Gesetz verboten. Von diesen Verboten kann auf Antrag gegebenenfalls eine Befreiung erteilt werden.

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