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Aus- und Weiterbildung

Möglichkeiten der Ausbildungsförderung

„BAföG“ steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden in Deutschland regelt. Die bewilligten Leistungen beziehungsweise Förderungen werden umgangssprachlich als BAföG bezeichnet.

Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz wird die Chancengleichheit im Bildungswesen gewahrt, und Bildungsressourcen werden auch einkommensschwächeren Menschen zur Verfügung gestellt. Wer BAföG beantragt, muss Auskunft über seine finanzielle Situation erteilen. Ob BAföG geleistet wird und falls ja, in welcher Höhe, hängt sowohl vom Einkommen der Eltern, als auch dem Vermögen des Antragsstellers ab.

Für das Studium an Hochschulen/Universitäten ist der BAföG-Antrag bei den jeweiligen Studierendenwerke der Hochschulen zu stellen, an denen die Einschreibung erfolgt. 

Anträge auf Bewilligung von BAföG für eine schulische Ausbildung werden beim Rhein-Sieg-Kreis bearbeitet, wenn die Eltern von Antragstellerinnen und Antragstellern ihren Wohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis haben. 

Ausbildungsförderung ist aber weit mehr als nur Schüler-BAföG. Ein Beispiel für die Vielfalt der Förderungsmöglichkeiten ist das Aufstiegs-BAföG (umgangssprachlich auch als Meister-BAföG bezeichnet), mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung im Handwerk und anderen Fachbereichen finanziell gefördert wird. Darüber hinaus gibt es auch so genannte Bildungskredite, die eine zusätzliche Unterstützung in Form von zinsgünstigen Krediten bieten. Ausbildungsförderung ist auch die Berufsausbildungsbeihilfe (bab) für Auszubildende im dualen System (Berufsausbildung), die nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Auch durch Stipendien von privaten und staatlichen Stiftungen kann Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.

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