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Amt für Bevölkerungsschutz

Vorbeugender Brandschutz

Beschreibung

Die Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises berät in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes und arbeitet dabei eng mit den Fachbereichen der Feuerwehren im Rhein-Sieg-Kreis zusammen. In ihrem Zuständigkeitsbereich liegen alle Städte und Gemeinden des Kreises, mit Ausnahme der Städte Siegburg und Troisdorf.

Die Dienststelle führt wiederkehrende Brandverhütungsschauen gem. § 26 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) durch und berät im Vorfeld zu Veranstaltungen, zu Brandmelde- und Objektfunkanlagen, Feuerwehrzufahrten sowie zu Planlagen der Feuerwehr. Dabei berücksichtigt sie die Belange der örtlich zuständigen Feuerwehr und vermittelt sie auch an die dort zuständigen Fachbereiche.

Für Fragen rund um den Brandschutz, die Städte Siegburg und Troisdorf betreffend, wenden Sie sich bitte direkt an die dortigen Brandschutzdienststellen.

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