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Aus- und Weiterbildung

Bildungsregion Rhein-Sieg-Kreis

Der Rhein-Sieg-Kreis sieht sich gemeinsam mit zahlreichen Partnern in der Verantwortung, möglichst allen Kindern und Jugendlichen im Kreisgebiet die Chance zu bieten, sich zielgerichtet auf das Leben und auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten.


„Bildung hat die Kraft, unsere Welt zu verändern.“ Mit dieser frei übersetzten Aussage hat Nelson Mandela die herausragende Bedeutung von Bildung beschrieben.

Die unterschiedlichen Träger von Bildungseinrichtungen im Rhein-Sieg-Kreis streben an, Angebote von der Kindertagesstätte bis hin zur Hochschule bereit zu stellen und die Bildungsstätten zu unterstützen. Alle Maßnahmen zugunsten von Bildungseinrichtungen sind Investitionen für junge Menschen und damit Investitionen in die Zukunft.

Der Rhein-Sieg-Kreis als Schulträger

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nimmt der Kreis mit seinem Schulverwaltungsamt Aufgaben als Schulträger für seine vier großen Berufskollegs, für die Schule für Kranke und für insgesamt acht Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache, geistige Entwicklung  sowie emotionale und soziale Entwicklung wahr. Zu den Schulträgeraufgaben gehören unter anderem die Bereitstellung und die Unterhaltung der für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen, Informationstechnik und Lernmittel.

Das Regionale Bildungsbüro

Darüber hinaus unterstützt der Kreis mit seinem regionalen Bildungsbüro (RBB) die kreisangehörigen Städte und Gemeinden beim Aufbau von lokalen Bildungsnetzwerken. Um die Kindertagesstätten, Grund- und weiterführende Schulen in ihrem Bildungsauftrag zu unterstützen, werden gewinnbringende Angebote bereitgestellt. Konzeptentwicklungen begleitet und Kooperationen mit externen Partnern vermittelt.

Aufgaben des Schulamtes für den Rhein-Sieg-Kreis

Gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen bildet der Landrat das so genannte Staatliche Schulamt, die untere Schulaufsichtsbehörde, die bei allen Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet ist. Hierzu stellt der Landrat das verwaltungsfachliche Personal, das gemeinsam mit den vom Land entsandten Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten die Aufgaben des „Schulamtes für den Rhein-Sieg-Kreis“ wahrnimmt. Diese Landesbehörde übt die Fachaufsicht über die Haupt- und die Förderschulen im Kreisgebiet sowie die Fach- und die Dienstaufsicht über die Grundschulen aus.

Zu den Aufgaben der Schulaufsicht gehört auch die Koordinierung der Inklusion im Kreisgebiet. Hierzu stehen Fachkräfte für die Beratung von Erziehungsberechtigten und Schulen bereit.

Das Kompetenzteam des Schulamtes organisiert Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte in den Bereichen der Schul- und Unterrichtsentwicklung.

Durch sein Medienzentrum hält der Kreis ein breites Spektrum an Medien für Bildung und Unterricht für alle Schulen und gemeinnützige außerschulische Bildungsträger online und zur Ausleihe vor. 

Alle diese aufgeführten Angebote und Einrichtungen sollen dazu dienen, den Menschen, die in der Region leben, sowohl individuelle schulische Bildung zu ermöglichen, als auch berufliche Fort- und Weiterbildung sowie kulturelle Teilhabe zu gestatten.

Unterricht mit Lehrer

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